newcitymedia mediadaten 2020

I. Geltungsbereich Aufträge werden ausschließlich zu den nachfolgenden Geschäftsbedingungen ausgeführt, auch wenn die new city media GmbH im Einzelfall nicht besonders auf sie Bezug nimmt. Bei Anzeigenaufträgen für die von der new city media GmbH verlegten Medien gelten zusätzlich neben diesen Geschäftsbedingungen die allgemeinen Geschäftsbedingungen für Zeitungen und Zeitschriften, die in den jeweils gültigen Mediadaten des Titels abgedruckt sind. Abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform. II. Agenturleistungen 1. In Agenturhonoraren sind die Leistungen für Werbevorbereitung, Werbeplanung, Werbegestaltung und Werbetext enthalten. Separat berechnet werden: Materialien, Reinzeichnungen, Übersetzungen, Fahrtkosten, Spesen, Organisations- und Beschaffungskosten, Nutzungs- und sonstige Rechtsübertragungen, sowie technische Kosten wie Desktop-Publishing, Satz, Reproduktionen, Lithografien, Fotoarbeiten, Fotoabzüge, Retuschen, Werkzeugkosten und Herstellung von Werbemitteln, Leistungen hinzugezogener Spezialunternehmen (z. B. Marktforschung) etc. je nach entsprechendem Aufwand. Mit der Zahlung eines Agenturhonorars einschließlich Übertragung des Ver­ vielfältigungsrechtes erwirbt der Auftraggeber nur das Recht zur Vervielfältigung der Arbeit im vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck. Geht die Verwendung über den vereinbarten Zweck hinaus, ist eine neuerliche Vereinbarung sowie eine zusätzliche Honorierung erforderlich. Auslandsrechte oder Rechte für weitere Auflagen gelten nicht als mit übertragen, sofern nicht eine besondere Vereinbarung erfolgt. Erst nach vollständiger Zahlung des Honorars für gestalterische Aufträge geht das Nutzungsrecht an den Auftraggeber über. Sofern die Honorierung der new city media GmbH nicht durch ein schriftliches Angebot geregelt ist, geschieht dies in Anlehnung an die branchenübliche Honorarforderung. 2. Kommt eine von der new city media GmbH ausgearbeitete und vom Auftraggeber genehmigte Konzeption aus Gründen, die die new city media GmbH nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch der new city media GmbH davon unberührt. 3. Nutzungs- und sonstige Rechte an den eingereichten Entwürfen gehen nur insoweit auf den Auftraggeber über, wie aus der anfänglichen Aufgabenstellung hervorgeht (Vertriebsgebiet, Auflagen, Zeiträume etc.), ansonsten sind sie gesondert zu regeln. 4. Für die Eintragungs- und Schutzfähigkeit von Entwürfen wird die Gewähr seitens der new city media GmbH nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung übernommen. 5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, von der new city media GmbH im Angebotsstadium eingereichte Vorschläge zu verwenden oder weiterzureichen und zwar unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht. Dies gilt auch für eine Verwendung oder Weiterreichung in abgewandelter Form oder durch Dritte. Vorentwürfe und Entwürfe bleiben nach geltendem Urheberrecht Eigentum der new city media GmbH und sind in angemessener Frist nach Beendigung des Auftrages vom Auftraggeber zurückzugeben. Für Beschädigungen haftet der Auftraggeber. 6. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und druckreif erklärt zurückzugeben. Fernmündlich aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Nach der Druckreiferklärung durch den Auftraggeber ist die new city media GmbH von jeder Verantwortung für die Richtigkeit der vorgelegten Unterlagen befreit. Bei kleineren Aufträgen ist die new city media GmbH nicht verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden In allen Druckverfahren gelten bei farbigen Reproduktionen geringfügige Farbabweichungen vom Original nicht als Grund für eine Mängelrüge. Dies gilt auch für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Druckergebnis. 7. Preisangebote gelten unter dem Vorbehalt, dass die per Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben. Des Weiteren beruhen die Preise auf den bei Vertragsabschluss geltenden Kostenfaktoren. Änderungen bis zur Lieferung und/ oder Leistung berechtigen die new city media GmbH zur Preiskorrektur, sofern zwischen Vertragsabschluss und Lieferung und/oder Leistung mehr als vier Monate vergangen sind. Liegt dem Preisangebot sowie der Auftragsbestätigung offenbar ein falscher Preis auf Grund von Übertragungsfehlern zu Grunde, so ist die new city media GmbH berechtigt, eine nachträgliche Preiskorrektur vorzunehmen. 8. Die new city media GmbH ist berechtigt, die von ihr gestellten Werbemittel zu signieren und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen. Die obligatorischen Belegexemplare sind der new city media GmbH nach Fertigstellung ohne besondere Aufforderung zu übergeben. 9. Der Auftraggeber verpflichtet sich, der new city media GmbH nur zur Veröffentlichung oder Vervielfältigung freigegebene Vorlagen wie Fotos, Modelle oder sonstige Arbeitsunterlagen zu übergeben. Der Auftraggeber haftet für von ihm übergebene Vorlagen im Sinne dieser Ziffer allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Auftraggeber hat die new city media GmbH von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. 10. Regelmäßig wiederkehrende Arbeiten können mit einer Frist von mindestens drei Monaten zum Schluss eines Monats gekündigt werden. III. Fremdleistungen 1. Die new city media GmbH überwacht die ordnungsgemäße Durchführung aller Werbemaßnahmen. Es steht im Ermessen der new city media GmbH, für die Ausführung ihrer Leistungen ihr geeignet erscheinende Dritte heranzuziehen. 2. Werden von der new city media GmbH im Zuge der Produktionsabwicklung Fremdangebote eingeholt, jedoch der Auftrag vom Auftraggeber anderweitig vergeben, so berechnet die new city media GmbH die für die Angebotseinholung aufgewendeten Leistungen nach Zeit und Kostenaufwand. Wird ein Fremdauftrag über die new city media GmbH abgewickelt, wird die branchenübliche Bearbeitungspauschale „Servicefee“ aufgeschlagen. 3. Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers erteilt werden, übernimmt die new city media GmbH gegenüber dem Dritten keinerlei Haftung. Die new city media GmbH tritt lediglich als Mittler auf. 4. Der Auftraggeber ist zur Abnahme bestellter Werbemittel, Druckauflagen etc. verpflichtet. Bei Werbemittel-, Druckaufträgen etc. können Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflage nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. IV. Eigentumsvorbehalt, Reklamationen 1. Gelieferte Werbemittel, Druckerzeugnisse etc. bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der new city media GmbH. 2. Reklamationen für Lieferungen und Leistungen sind der new city media GmbH innerhalb von acht Tagen nach Rechnungsstellung schriftlich mitzuteilen. V. Zahlung, Zahlungsverzug, Abnahmeverzug 1. Die new city media GmbH ist in jedem Fall berechtigt, bei Auftragserteilung eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes zu verlangen. 2. Agenturhonorare zzgl. evtl. verauslagter Kosten zzgl. Mehrwertsteuer sind nach Rechnungsstellung sofort ohne Abzug zu zahlen. 3. Werbemittel-, Anzeigenrechnungen etc. sind sofort nach Übermittlung durch die new city media GmbH an den Auftraggeber rein netto fällig. Für Schaltkosten, die vor Schalttermin zur Bezahlung fällig sind, erfolgt eine Vorausrechnung. 4. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 3 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. 5. Ist die Erfüllung eines Zahlungsanspruches wegen einer eingetretenen oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet oder ist dieser mit Bezahlungen von Lieferungen oder Leistungen in Verzug, so kann die new city media GmbH noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. 6. Kommt der Auftraggeber mit der Abnahme in Verzug, so stehen der new city media GmbH die Rechte aus § 326 BGB zu. Stattdessen steht ihr aber auch das Recht zu, vom Vertrag nur teilweise zurückzutreten und hinsichtlich des anderen Teiles Schadensersatz zu verlangen. VI. Haftung 1. Die new city media GmbH haftet grundsätzlich nur, soweit sie Schäden durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Handeln verursacht hat. 2. Schadensersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. 3. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten im gleichen Umfang für die Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen der new city media GmbH. 4. Die Haftungsausschlüsse gelten nicht bei der Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit sowie bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei einfach fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten erfolgt eine Begrenzung des Schadensersatzes auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. VII. Wirksamkeit, Erfüllungsort, Gerichtsstand 1. Die Nichtigkeit einzelner Formulierungen dieser Geschäftsbedingungen berührt nicht die Wirksamkeit im Übrigen. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt diejenige zulässige Klausel, die in ihrer Wirkung der unwirksamen Klausel wirtschaftlich am nächsten kommt. 2. Erfüllungsort und Gerichtsstand (sofern der Auftraggeber Kaufmann oder juristische Person ist) für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckverbindlichkeiten, ist Braunschweig. 3. Es gilt deutsches Recht. stand januar 2020 seite 59 www.newcitymedia.de

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